Neues zum Thema Wertpapier!

Ab 1. April 2012 sind Banken verpflichtet, bei Verkäufen von Wertpapieren (betrifft nur Neubestände) 25% Kapitalertragssteuer (KESt) auf Kursgewinne abzuführen. Die KESt auf Kursgewinne kann pro Kalenderjahr mit Verlusten aus Verkäufen von Wertpapierneubeständen und sogar mit Erträgen aus Wertpapieren gegengerechnet werden. Im Budget begleitgesetz 2012 wird geregelt, dass dieser Verlustausgleich von der depotführenden Bank vorgenommen wird. Ihre Kunden müssen für einen Verlustausgleich nicht – wie ursprünglich vorgesehen – in die jährliche Veranlagung gehen, sofern alle Wertpapiere bei derselben Bank gehalten werden.